Essen : Minijobber können sich von Rentenversicherungspflicht befreien
Essen Minijobber haben die Möglichkeit, sich von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung befreien zu lassen. Darauf weist die Minijob-Zentrale in Essen hin. Dazu muss der Minijobber einen schriftlichen Antrag beim Arbeitgeber einreichen.
Dieser übermittelt die Daten an die Minijob-Zentrale.
Die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht wirkt grundsätzlich ab Beginn des Kalendermonats, in dem der Antrag beim Arbeitgeber eingeht. Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber der Minijob-Zentrale die Befreiung bis zur nächsten Entgeltabrechnung anzeigt, spätestens innerhalb von sechs Wochen nach Eingang. Anderenfalls beginnt die Befreiung erst später.