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Gelsenkirchen
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Abschiebeverbot für Sami A. bleibt wirksam
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat unter Androhung eines Zwangsgelds von 10.000 Euro verlangt, Sami A. aus Tunesien zurückzuholen.
Foto: Caroline Seidel
Gelsenkirchen Der unter umstrittenen Umständen abgeschobene Gefährder Sami A. muss nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen weiterhin aus Tunesien zurück nach Deutschland geholt werden. Das Gericht lehnte am Freitag einen Antrag des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) ab, ein seit Juni 2010 geltendes Abschiebeverbot für den Tunesier aufzuheben.