Paracetamol und Johanniskraut von April an verschreibungspflichtig
Johanniskrauthaltige Arzneimittel zur Behandlung mittelschwerer Depressionen werden ebenfalls verschreibungspflichtig. Johanniskraut- Mittel für leichte depressive Verstimmungen sollen dagegen weiterhin frei erhältlich sein.
Laut einer gemeinsamen Mitteilung der Apothekerverbände in Hessen und Rheinland-Pfalz wird diese Einschränkung damit begründet, dass für Laien die Unterscheidung zwischen einer leichten und mittelschweren Depression kaum möglich sei. Diagnose und Therapie gehörten in die Hand des Arztes.