Ab 1. Oktober gilt die neue Energieeinsparverordnung
Von:
ddp-Korrespondent Thomas Voigt
Letzte Aktualisierung:
Berlin.
Sparen, sparen und noch mehr sparen: Am 1. Oktober tritt die neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) in Kraft. „Höchste Zeit für Bauherren, sich mit den strengeren Regeln vertraut machen”, rät Rechtsexperte Gerold Happ vom Grundeigentümer-Schutzverband Haus & Grund in Berlin.
Ab 1. Oktober gilt die neue Energieeinsparverordnung
Von: ddp-Korrespondent Thomas Voigt
Letzte Aktualisierung:
Ein Arbeiter bringt Dämmplatten an einem Wohnhaus in Saarbrücken an: Am 1. Oktober tritt die neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) in Kraft. Mit ihr verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, den Energieverbrauch von Wohngebäuden weiter zu senken.
Berlin.
Sparen, sparen und noch mehr sparen: Am 1. Oktober tritt die neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) in Kraft. „Höchste Zeit für Bauherren, sich mit den strengeren Regeln vertraut machen”, rät Rechtsexperte Gerold Happ vom Grundeigentümer-Schutzverband Haus & Grund in Berlin.
Mit der EnEV 2009 verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, den Energieverbrauch von Wohngebäuden weiter zu senken. Angewendet wird die neue Verordnung auf alle Bauvorhaben, für die der Bauantrag nach dem 30. September 2009 gestellt wird. „Dazu gehören nicht nur die Errichtung, sondern auch die Änderung, Erweiterung oder der Ausbau von Gebäuden”, erläutert Happ. Bei nicht genehmigungsbedürftigen Vorhaben sind der Zeitpunkt der Anmeldung oder der Beginn der Bauausführungen als Stichtag entscheidend.
Für Neubauten verschärften sich die Anforderungen an den Jahres-Primärenergiebedarf um durchschnittlich 30 Prozent, sagt der Baujurist. Ein neu errichtetes Mehrfamilien- oder Reihenhaus, für das nach der bisherigen EnEV von 2007 noch beispielsweise ein jährlicher Höchstwert von 100 Kilowattstunden Primärenergiebedarf pro Quadratmeter gültig war, muss also künftig mit etwa 70 Kilowattstunden auskommen.
Der Primärenergiebedarf eines Hauses bemisst sich an dem jährlichen Bedarf an Heiz- und Warmwasser-Energie und an der sogenannten Anlagenaufwandszahl, in welche neben der Effizienz der Heizanlage auch der Primärenergiefaktor des gewählten Energieträgers einfließt.
So haben Heizöl und Erdgas laut EnEV den Primärenergiefaktor 1,1, während der Brennstoff Holz mit dem Faktor 0,2, der uneffiziente Heizenergieträger Strom dagegen mit dem Faktor 2,7 eingestuft ist.
Wird in Neubauten Strom aus erneuerbaren Energien eingesetzt, darf dieser Strom nun bei der Berechnung des Energiebedarfs gegengerechnet werden. „Dies gilt jedoch nur, wenn der Strom in unmittelbarer Nähe des Gebäudes erzeugt und vorrangig in dem Gebäude selbst genutzt wird, beispielsweise mit einer Solaranlage auf dem Dach”, erläutert Gerold Happ.
Die Anforderungen an die Wärmedämmung der Gebäudehüllen sind ab 1. Oktober um durchschnittlich 15 Prozent höher als bisher - sofern der um 30 Prozent strengere Energiebedarfswert damit erreicht ist. Als Bemessungsgrundlage für die Dämmung dient nach Happs Worten der Wärmedurchgangskoeffizient des verbauten Materials.
So dürfen die Außenwände von Neubauten bei einem angenommenen Temperaturunterschied zwischen drinnen und draußen von einem Grad Celsius maximal 0,28 Watt pro Quadratmeter in der Sekunde durchlassen. Für Fenster und Fenstertüren gelten 1,3 Watt pro Quadratmeter als Höchstwert, für Dachflächenfenster 1,4 und für Außentüren 1,8.
Bei der Modernisierung bestehender Gebäude gelten nach der neuen EnEV 2009 für den Wärmedurchgang dieselben Höchstwerte wie bei Neubauten. „Damit haben sich die Anforderungen an die neu eingebauten Teile gegenüber der alten EnEV 2007 um etwa 30 Prozent verschärft”, sagt Gerold Happ. Bisher genügten für neu gezogene Außenwände 0,45 statt nun 0,28 Watt pro Sekunde, für erneuerte Fenster und Fenstertüren waren 1,7 statt neuerdings 1,3 und für ersetzte Außentüren 2,7 (jetzt: 1,8) Watt Durchgangsenergie pro Sekunde zulässig.
„Für viele Modernisierer dürften diese neuen Grenzwerte problematisch werden”, schätzt Experte Happ. Denn auch kleinere Erneuerungen würden mit der verschärften Gesetzeslage deutlich teurer als bisher. Hinzu kommt laut Gerold Happ, dass die strengeren Werte für Außenwände nur noch durch den Einsatz neu entwickelter Baustoffe erreicht werden könnten. Diese aber seien vielfach noch nicht hinreichend erprobt. „Wie schnell es in den hochmodernen Wänden zu Schimmelbildung kommt, wird sich erst in den kommenden Jahren herausstellen”, meint der Fachmann. In jedem Fall seien die Hausbewohner nach einer solchen Modernisierung gut beraten, wenn sie die Räume häufiger als bisher lüften.
Auch für Bestandsbauten gelten mit der EnEV 2009 einige schärfere Richtlinien. So müssen Eigentümer von Wohngebäuden nun dafür sorgen, dass bisher ungedämmte, nicht begehbare, aber zugängliche oberste Geschossdecken gedämmt werden. Alternativ kann auch das bisher ungedämmte Dach gedämmt werden. Für begehbare oberste Geschossdecken gilt diese Pflicht ab Ende 2011. „Begründet wird die Vorschrift damit, dass die Dämmung oberster Geschossflächen eine der wirtschaftlichsten Maßnahmen zur Energieeinsparung sei”, erklärt Gerold Happ.
Begehbare Decken seien zunächst noch ausgenommen, weil hier die Wirtschaftlichkeit aufgrund einer bestehenden oder möglichen Nutzung des Dachraumes etwa als Abstell- oder Trockenraum oder wegen eines späteren Ausbaus unter Umständen nicht gegeben wäre. Der Begründung der EnEV 2009 sei aber nicht zu entnehmen, warum eine früher nicht angenommene Wirtschaftlichkeit dann Ende 2011 bestehen soll. Laut Happ sah der ursprüngliche Regierungsentwurf der EnEV 2009 auch noch gewisse Einschränkungen dieser Pflicht vor, die jedoch im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens gestrichen wurden.
Eine weitere neue Bestimmung betrifft die strombetriebene Heizung. In Wohngebäuden mit mehr als fünf Wohnungen dürfen Nachtspeicherheizungen, die älter als 30 Jahre sind, ab dem Jahr 2020 grundsätzlich nicht mehr in Betrieb sein.
Eine vom Gesetzgeber ursprünglich angedachte Nachweispflicht entfällt nach Happs Angaben für Heimwerker, die ihr Haus oder ihre Wohnung in Eigenleistung renovieren. Beauftragte Fachbetriebe aber müssen dem Bauherrn künftig unverzüglich nach der Vollendung von Modernisierungsmaßnahmen schriftlich bestätigen, dass diese den Anforderungen der EnEV 2009 entsprechen. Mit so einer Erklärung kann der Eigentümer die Erfüllung seiner Pflichten nachweisen. Er muss sie der zuständigen Behörde auf Verlangen vorlegen.
Wer sich nicht an einzelne Vorschriften der EnEV 2009 hält, muss in schweren Fällen mit drakonischen Strafen rechnen. Es drohen Bußgelder bis zu 50.000 Euro.
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