Der Mann mit dem «Kuckuck» steht vor der Tür
Von Georg Schmitz
Es ist 7.45 Uhr, «OGV» Peter Welter setzt sich in sein Auto und macht sich auf den Weg zu seinem ersten Termin. Bei der Bezeichnung «OGV» zucken säumige Zahler oftmals zusammen, denn die Abkürzung steht für Obergerichtsvollzieher.
Peter Welter ist einer von vier Gerichtsvollziehern beim Amtsgericht Geilenkirchen und ist tagein, tagaus unterwegs um Geldforderungen einzutreiben. Der Obergerichtsvollzieher muss aus gerichtlichen Titeln, zum Beispiel Vollstreckungsbescheiden und Urteilen, pfänden, Haftbefehle vollstrecken, Kindeswegnahmen aus Entscheidungen des Familiengerichtes vollziehen, eidesstattliche Erklärungen (Offenbarungseide) abnehmen und Zwangsräumungen durchführen. Ein berufliches Betätigungsfeld, das ihm von Seiten der betroffenen Personen keine Freundschaften einbringt. Peter Welter ist seit 32 Jahren als Gerichtsvollzieher tätig und seit 17 Jahren Dozent am Ausbildungszentrum der Justiz in Monschau. Bei der Vollstreckung sind strenge Vorschriften zu beachten, die nach der Zivilprozessordnung gesetzlich geregelt sind. Er muss den Spagat schaffen, den Gläubiger zu befriedigen, das heißt beim Schuldner Geld einzutreiben oder Ratenzahlungsvereinbarungen zu erzielen. Welter obliegt das Gebiet der Gemeinde Gangelt und die Innenstadt von Geilenkirchen, und so macht er sich kurz vor 8 Uhr in Birgden auf den Weg. Dann droht der Haftbefehl Auch nach längerem Klingeln an der ersten Haustüre wird nicht geöffnet. «Das geht bei über der Hälfte der Schuldner so», sagt Welter. Bei der nächsten Adresse das gleiche Spiel, niemand öffnet. In solchen Fällen wirft der OVG den «Kunden» eine Nachricht in den Briefkasten und fordert sie auf, sich bei ihm im Büro zu melden. Am nächsten Haus öffnet eine junge Frau. Ihr Lebenspartner, um den es geht, ist aber nicht anwesend, und so übergibt Peter Welter nach im Vorfeld erfolgter Vollstreckung der Frau eine Ladung mit der Aufforderung für den Mann zur Abgabe einer Eidesstattlichen Erklärung. Wird darauf nicht reagiert, kann vom Gläubiger ein Haftbefehl beim Amtsgericht beantragt werden, und dann wird es für den Schuldner kritisch. Es ist mittlerweile 8.40 Uhr, die Türe zur Zielwohnung steht offen, das Ehepaar begrüßt Peter Welter freundlich. Aus 3000 D-Mark Schulden haben sich aufgrund der Zinsen mittlerweile 7000 Euro angehäuft. Das Ehepaar erzählt dem Obergerichtsvollzieher, dass es vor kurzem die Einleitung eines privaten Insolvenzverfahrens beantragt hat. «Bei eröffnetem Insolvenzverfahren besteht gesetzliches Vollstreckungsverbot», erklärt Welter. Über ein Insolvenzverfahren bekommt der Gerichtsvollzieher automatisch Bescheid. Welter: «In meinem Bezirk gibt es derzeit über 400 laufende Insolvenzverfahren.» Zehn Minuten später öffnet eine Frau nach erfolgtem Klingeln die Haustür. Es ist ihr nicht möglich die über einen Rechtsanwalt geforderten 260 Euro Schulden bei der Versicherung zu bezahlen. In dem Haus gibt es nichts Wertvolles zu holen, so bietet der Obergerichtsvollzieher der Frau an, in den nächsten Tagen einen Teilbetrag zu zahlen, um die Forderung in Raten ausgleichen zu können. Kurz vor 9 Uhr erneut vergebliches Klingen an der Haustüre eines Einfamilienhauses. An der nächsten Adresse erfährt Peter Welter von Nachbarn, dass die Zielperson überraschend in ein anderes Bundesland verzogen ist. Das wird notiert und dem Gläubiger später mitgeteilt. Ein paar Häuser weiter lassen Spinnweben an der Eingangstür erahnen, dass der Gesuchte schon länger nicht mehr in der Wohnung war. Die Vermutung wird nach zwei Anrufen und einer späteren Recherche aus den Räumen des Geilenkirchener Amtsgerichtes Gewissheit: Der Mann sitzt im Gefängnis ein, und zwar noch bis Ende 2012. An anderer Stelle ist das Erscheinen des OVG indes nicht vergeblich: Die Frau des Hauses zahlt sofort die von einem Inkassounternehmen geforderte Summe. «Der Herr Welter ist ein hilfsbereiter Mensch, er war immer entgegenkommend», sagt sie und scheint erleichtert, dass die Schulden endlich beglichen sind. Das Inkassounternehmen hatte im Vorfeld allerdings eine weitaus höhere, nicht gerechtfertigte Summe verlangt. Das war Welter aufgefallen - und er zog den unberechtigt geforderten Betrag ab. Bei den nächsten Anschriften in Gangelt klingelte Welter wieder mal umsonst, doch dann trifft er einen jungen Mann zu Hause an, bei dem sofort zu vollstrecken ist. Bargeld ist keines da, aber auf den neuen, fast tausend Euro teuren LCD-Fernseher klebt Welter ein Pfandsiegel. Der «Kuckuck» sitzt, und das TV-Gerät darf nun weder verkauft noch an einen anderen Ort gebracht werden. «Ein neuwertiges Fernsehgerät kann gegen ein altes eingetauscht werden», erläutert der Obergerichtsvollzieher. Des Weiteren wird schriftlich eine Zahlung von 1500 Euro innerhalb einer Woche vereinbart. Weiter geht es zur Kreissparkasse nach Geilenkirchen. Hier veranlasst Peter Welter Kontopfändungen von insgesamt fünf Gläubigern. «Mit der Zustellung ist das Konto gepfändet, die Bank sperrt das Konto», erklärt er. Ein Schuldner genieße dennoch Schutz, denn seit dem 1. Juli 2010 gebe es ein so genanntes P-Konto, ein pfändungsfreies Konto, das bis zu einer bestimmten Summe, von einer Pfändung freigestellt sei. Gegen 12 Uhr ist Peter Welter beim Amtsgericht Geilenkirchen eingetroffen, um hier den Posteingang, inklusive der neuen Aufträge, abzuholen. Zurück in seinem Birgdener Büro gilt es noch «Bürokram» zu erledigen - etwa Vollstreckungsaufträge und Zustellungen vorzubereiten, Zahlungseingänge zu kontrollieren und zu verbuchen. «Mehr als die Hälfte meines Zeitaufwandes macht die Büroarbeit aus», sagt Peter Welter - und stürzt sich genau dort hinein.
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