Verfahrensfehler? Axtmörder Bruno W. legt Berufung ein
Der oberste belgische Gerichtshof hat die Revision des zu lebenslanger Haft verurteilten Axtmörders Bruno W. aus Aachen zurückgewiesen. Foto: dpa
Zwar hatte W. gestanden, seine Familie mit einer Axt ermordet zu haben; doch bemängelt er in der Berufungsbegründung Hissels Ausschluss aus dem Prozess, der am 17. Februar endete.
Hissel ist einer der bekanntesten Strafverteidiger Belgiens und vertrat als solcher einige der Angehörigen von Opfern des belgischen Kindermörders Marc Dutroux. Vergangenes Jahr wurde Hissel wegen Besitzes von kinderpronographischem Material zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.
Seitdem darf er keine Fälle mehr vertreten, in denen es im weitesten Sinne um sexuellen Missbrauch geht. Da aber der Untersuchungsrichter gegen Bruno W. auch wegen eines solchen Verdachts ermittelt hatte, der allerdings nie bewiesen wurde, hatte das Gericht Hissel vom Prozess ausgeschlossen.
Hissel glaubt, dass es noch vor den Gerichtsferien im Juli zu einer Entscheidung kommen könnte. Gibt der Kassationshof in Brüssel, das höchste belgische Gericht, der Berufung statt, würde W.s Fall in Lüttich neu verhandelt. Anderenfalls bliebe W. nur noch der Gang vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
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Hissel ist einer der bekanntesten Strafverteidiger Belgiens und vertrat als solcher einige der Angehörigen von Opfern des belgischen Kindermörders Marc Dutroux. Vergangenes Jahr wurde Hissel wegen Besitzes von kinderpronographischem Material zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.
Seitdem darf er keine Fälle mehr vertreten, in denen es im weitesten Sinne um sexuellen Missbrauch geht. Da aber der Untersuchungsrichter gegen Bruno W. auch wegen eines solchen Verdachts ermittelt hatte, der allerdings nie bewiesen wurde, hatte das Gericht Hissel vom Prozess ausgeschlossen.
Hissel glaubt, dass es noch vor den Gerichtsferien im Juli zu einer Entscheidung kommen könnte. Gibt der Kassationshof in Brüssel, das höchste belgische Gericht, der Berufung statt, würde W.s Fall in Lüttich neu verhandelt. Anderenfalls bliebe W. nur noch der Gang vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.






