Bezirksregierung untersagt Verlosung einer Villa im Internet
Von:
ddp
Letzte Aktualisierung:
Düsseldorf.
Die Bezirksregierung Düsseldorf hat am Mittwoch die Internet-Verlosung einer Villa in Witten verboten.
Bezirksregierung untersagt Verlosung einer Villa im Internet
Von: ddp
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Düsseldorf.
Die Bezirksregierung Düsseldorf hat am Mittwoch die Internet-Verlosung einer Villa in Witten verboten.
Die Verlosung verstoße gegen den Glücksspielstaatsvertrag, erklärte eine Behördensprecherin.
Die Bezirksregierung forderte den Veranstalter mit einer Ordnungsverfügung auf, bis spätestens Freitag das Quiz mit der Villa als Hauptgewinn aus dem Internet zu nehmen. Andernfalls werde ein Zwangsgeld von 30.000 Euro erhoben.
Bei dem Spiel müssen die Teilnehmer in mehreren Runden innerhalb eines Zeitlimits Fragen beantworten. Um für das Quiz freigeschaltet zu werden, müssen die Teilnehmer zuvor 29,90 Euro an den Veranstalter überweisen.
Der Veranstalter hatte geltend gemacht, dass das Spiel nicht vom Zufall abhänge, sondern tatsächlich ein Geschicklichkeitsspiel sei. Dieser Einschätzung schloss sich die Bezirksregierung jedoch nicht an.
So wisse kein potenzieller Teilnehmer, ob das Spiel überhaupt stattfinde, falls weniger als die 39.900 vom Veranstalter als notwendig angekündigten Mitspieler vorhanden seien.
Darüber hinaus geht die Bezirksregierung von einem „IT-technischen Zufallselement” aus. Demnach hätten die Anzahl der zwischengeschalteten Knotenpunkte im Internet, die spezifische Rechnerleistung und die Leistungsfähigkeit der Provider wesentlichen Einfluss auf die Laufzeit der Lösungsdaten vom Mitspieler zum Veranstalter.
Es handele sich also um ein Glücksspiel, denn es werde für den Erwerb einer Gewinnchance ein Entgelt verlangt und die Entscheidung über den Gewinn hänge überwiegend vom Zufall ab, so die Behörde weiter.
Deshalb liege der Tatbestand eines verbotenen Glücksspiels im Internet vor, das nach dem Glücksspielstaatsvertrag untersagt werden musste.
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