Befangenheitsantrag: Prozess gegen SS-Mann aus Eschweiler vertagt
Von:
Marlon Gego
Letzte Aktualisierung:
Aachen.
Der erste Verhandlungstag im Mordprozess gegen den ehemaligen SS-Soldaten Heinrich B. aus Eschweiler ist zu Ende gegangen, ohne dass die Staatsanwaltschaft auch nur die Anklageschrift verlesen konnte. Der Vorsitzender Richter Gerd Nohl vertagte den Prozess nach mehreren Unterbrechungen am Mittwoch um kurz vor 12 Uhr auf kommenden Montag. Der für Freitag anberaumte zweite Verhandlungstag fällt aus.
Befangenheitsantrag: Prozess gegen SS-Mann aus Eschweiler vertagt
Von: Marlon Gego
Letzte Aktualisierung:
Der Täter: Heinrich Boere, der 1944 drei Menschen erschossen hat.
Aachen.
Der erste Verhandlungstag im Mordprozess gegen den ehemaligen SS-Soldaten Heinrich B. aus Eschweiler ist zu Ende gegangen, ohne dass die Staatsanwaltschaft auch nur die Anklageschrift verlesen konnte. Der Vorsitzender Richter Gerd Nohl vertagte den Prozess nach mehreren Unterbrechungen am Mittwoch um kurz vor 12 Uhr auf kommenden Montag. Der für Freitag anberaumte zweite Verhandlungstag fällt aus.
Der Hauptverteidiger des 88-jährigen B. beantragte den Verfahrensausschluss des Dortmunder Oberstaatsanwalts Ulrich Maass wegen Befangenheit.
In der Begründung führte Verteidiger Gordon Christiansen aus, Maass habe sich in verschiedenen Interviews gegenüber Journalisten voreingenommen gegen seinen Mandaten gezeigt.
Neben einem Artikel aus der „Süddeutschen Zeitung” bezog sich Christiansen insbesondere auf ein Interview, das Maass im September dem niederländischen Fernsehsender NL1 gegeben hatte.
In dem Beitrag sollen unter anderem Akten zu sehen gewesen sein, auf denen der volle Name und das Geburtsdatum Heinrich B.s erkennbar waren.
Oberstaatsanwalt Maass wollte sich zum Antrag vor Gericht nicht äußern. Nach der Verhandlung sagte er auf Nachfrage dieser Zeitung, „der Prozess wird nicht platzen, jedenfalls meiner Einschätzung nach”.
Er habe sich korrekt verhalten und sei sich keines Fehlverhaltens bewusst. Mit einem solchen Antrag der Verteidigung habe er im Übrigen gerechnet.
Maass legt Heinrich B. drei Morde zur Last, begangen 1944 in den Niederlanden. B. hat die Taten bereits mehrfach eingeräumt, lediglich die juristische Bewertung steht noch aus. Außer Mord wären alle anderen in Frage kommenden Straftatbestände verjährt.
Nach mehr als 25-jährigem juristischem Streit hatte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe dieses Jahr entschieden, dass es zum Prozess gegen B. kommen könne. Dieser wird am Montag um 10 Uhr in Saal A0.020 fortgesetzt.
Wo finde ich als Zeitungsabonnent meine Kundennummer/Aboplus-Nummer?
Auf dem Zugangsschreiben, das Ihnen zu Beginn des Zeitungsbezuges zugesendet wurde.
Auf den Rechnungen, die Sie von uns aufgrund des Abonnements erhalten.
Auf Ihrer Aboplus-Karte.
Von einem Mitarbeiter unseres Hauses (Telefon 0241/5101-725).
Welche Kosten kommen auf mich zu?
Sie können zwischen zwei Zugangsarten wählen. Der Tageszugang für 1,49 € berechtigt zum Zugriff auf alle Bezahlinhalte für eine Dauer von 24 Stunden und läuft nach dieser Dauer automatisch aus. Eine Abbestellung ist nicht notwendig.
Der Monatszugang für einen Betrag von 5,99 € berechtigt zum Zugriff auf alle Bezahlinhalte für eine Dauer von 30 Tagen und verlängert sich jeweils um einen weiteren Monat. Die Kündigungsfrist beträgt bei dieser Zugangsart 14 Tage zum Ende des gebuchten Zeitraumes.
Welche Inhalte sind Bezahlinhalte?
Es wird auch weiterhin Inhalte auf unseren Onlineportalen geben, die frei zugänglich sind. Dazu zählen beispielsweise überregionale Nachrichten, alle Fotostrecken, die meisten Videos, Notdienst-Übersichten oder Polizei- und Pressemitteilungen, die wir veröffentlichen. Grundsätzlich kann man sagen, dass all jene Inhalte, die mit höherem redaktionellen Aufwand geschaffen werden, Bezahlinhalte werden.
Muss ich den Tageszugang oder den Monatszugang kündigen?
Tageszugang
Läuft nach 24 Stunden automatisch aus Monatszugang
Verlängert sich automatisch um jeweils einen weiteren Monat.
Die Kündigungsfrist beträgt 14 Tage zum Ende des gebuchten Zeitraumes.
Auf welchen Wegen kann ich bezahlen?
Die Bezahlung des Online-Tageszugangs kann per Kreditkarte oder per PayPal erfolgen. Beim Monatszugang zusätzlich noch per Lastschriftverfahren.
Was ist PayPal?
PayPal ist ein Online-Bezahlsystem. Dabei legt der Nutzer ein virtuelles Konto an, das über seine E-Mailadresse verifiziert wird. Online oder mobile anfallende Ein- und Auszahlungen können über dieses virtuelle Konto abgewickelt werden. Hier erfahren Sie mehr.
Sind meine persönlichen Daten bei Ihnen sicher?
Der Zeitungsverlag Aachen GmbH ist der Schutz ihrer personenbezogenen Daten sehr wichtig. Durch technische und organisatorische Maßnahmen wird sichergestellt, dass die Vorschriften über den Datenschutz beachtet werden. Weitere Informationen finden Sie hier unter Datenschutzbestimmungen. Wir versichern Ihnen, keine Daten an Dritte weiterzugeben.
Muss ich mich bei jedem Besuch neu anmelden?
Sie müssen sich nicht jedes Mal neu anmelden. In ihrem Login-Bereich gibt es die Möglichkeit einen Haken im Feld „Anmeldung merken“ zu setzen. Dies funktioniert über Cookies, die in Ihrem Browser gespeichert werden und einmalig in den Browsereinstellung aktiviert werden müssen.