Vettweiß.
In Kelz hat die Polizei am Dienstagvormittag bei Geschwindigkeitskontrollen an einer Grundschule einen Autofahrer erwischt, der mit 64 km/h unterwegs war.
Fahrverbot für Schulwegraser
Von: pol-dn
Letzte Aktualisierung:
Vettweiß.
In Kelz hat die Polizei am Dienstagvormittag bei Geschwindigkeitskontrollen an einer Grundschule einen Autofahrer erwischt, der mit 64 km/h unterwegs war.
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit im Bereich der Michaelstraße, in Höhe der dortigen Grundschule, beträgt aber aus gutem Grund 30 km/h.
Um 11.40 Uhr wurde dort der 61-jähriger Autofahrer aus Düren mit der Geschwindigkeit von 64 km/h gemessen. Besonders erschwerend kam bei dieser Messung hinzu, dass zu diesem Zeitpunkt ein mit eingeschalteter Warnblinkanlage und einer orangefarbenen Schülerwarntafel gekennzeichneter Schulbus vor dem Schulgebäude wartend stand.
Die Schulkinder standen zu diesem Zeitpunkt unmittelbar neben dem Bus. In diesem Falle reduziert die Straßenverkehrsordnung die zulässige Höchstgeschwindigkeit dann auf Schrittgeschwindigkeit (maximal 10 km/h), mit der vorbeifahrende Kraftfahrzeuge den Schulbus passieren dürfen.
Somit betrug die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit bei diesem Verkehrsteilnehmer, der Toleranzwertabzug ist dabei bereits berücksichtigt, sage und schreibe 51 km/h.
Neben einer Geldbuße in Höhe von 280 Euro erwarten ihn vier Punkte im Flensburger Zentralregister sowie ein zweimonatiges Fahrverbot.
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