Kinderpornos auf PC: Fünf Monate ohne Bewährung für Jülicher
Von:
gep
Letzte Aktualisierung:
Jülich.
Wegen des Besitzes und der Verbreitung von Kinderpornographie ist ein Jülicher vom Amtsgericht Jülich zu einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte sechs Monate gefordert.
Kinderpornos auf PC: Fünf Monate ohne Bewährung für Jülicher
Von: gep
Letzte Aktualisierung:
Das Strafgesetzbuch (StGB) sieht bei Kinderpornographie eine Mindeststrafe von drei Monaten vor. Foto: imago/Thomas Frey
Jülich.
Wegen des Besitzes und der Verbreitung von Kinderpornographie ist ein Jülicher vom Amtsgericht Jülich zu einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte sechs Monate gefordert.
Strafrichterin Claudia Wolny begründete ihr Urteil damit, dass I. K. (49), ledig, ein Sohn (21), Dutzende einschlägige Dateien auf einer Festplatte mit der Aufschrift „Porno” abgespeichert und diese anderen zugänglich gemacht habe. Er habe zwar ein Geständnis abgelegt, jedoch habe er erhebliche Vorstrafen, befinde sich in einer laufenden Bewährung und stehe kurz vor einem erneuten Strafantritt.
Nach Paragraph 184b des Strafgesetzbuches wird die Verbreitung, der Erwerb und der Besitz kinderpornographischer Schriften mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft waren die 2010 sichergestellten 67 Videofilme, die der „Bewährungsversager” 2009 heruntergeladen habe, „grausame Dateien” und geeignet, den „Sexualtrieb anzustacheln”.
Wie K. darlegte, der mehrfach wegen Diebstahls vorbestraft ist, hochverschuldet ist und derzeit als Schweißer in Holland arbeitet, habe er während der „Suche nach Musikdateien” im Internet beim File-Sharing „nicht ganz gezielt” die Pornodateien heruntergeladen. Außerdem seien einige Daten irreführend oder falsch etikettiert gewesen. Außerdem sei es für ihn als „Fachinformatiker kein Problem gewesen, seine IP-Adresse zu verschleiern. Daher sei das Strafmaß „recht heftig”.
Richterin Wolny hingegen verwies darauf, dass der I. K. die Dateien „nicht sofort gelöscht”, sondern auch noch anderen „zugänglich gemacht” habe.
Wo finde ich als Zeitungsabonnent meine Kundennummer/Aboplus-Nummer?
Auf dem Zugangsschreiben, das Ihnen zu Beginn des Zeitungsbezuges zugesendet wurde.
Auf den Rechnungen, die Sie von uns aufgrund des Abonnements erhalten.
Auf Ihrer Aboplus-Karte.
Von einem Mitarbeiter unseres Hauses (Telefon 0241/5101-725).
Welche Kosten kommen auf mich zu?
Sie können zwischen zwei Zugangsarten wählen. Der Tageszugang für 1,49 € berechtigt zum Zugriff auf alle Bezahlinhalte für eine Dauer von 24 Stunden und läuft nach dieser Dauer automatisch aus. Eine Abbestellung ist nicht notwendig.
Der Monatszugang für einen Betrag von 5,99 € berechtigt zum Zugriff auf alle Bezahlinhalte für eine Dauer von 30 Tagen und verlängert sich jeweils um einen weiteren Monat. Die Kündigungsfrist beträgt bei dieser Zugangsart 14 Tage zum Ende des gebuchten Zeitraumes.
Welche Inhalte sind Bezahlinhalte?
Es wird auch weiterhin Inhalte auf unseren Onlineportalen geben, die frei zugänglich sind. Dazu zählen beispielsweise überregionale Nachrichten, alle Fotostrecken, die meisten Videos, Notdienst-Übersichten oder Polizei- und Pressemitteilungen, die wir veröffentlichen. Grundsätzlich kann man sagen, dass all jene Inhalte, die mit höherem redaktionellen Aufwand geschaffen werden, Bezahlinhalte werden.
Muss ich den Tageszugang oder den Monatszugang kündigen?
Tageszugang
Läuft nach 24 Stunden automatisch aus Monatszugang
Verlängert sich automatisch um jeweils einen weiteren Monat.
Die Kündigungsfrist beträgt 14 Tage zum Ende des gebuchten Zeitraumes.
Auf welchen Wegen kann ich bezahlen?
Die Bezahlung des Online-Tageszugangs kann per Kreditkarte oder per PayPal erfolgen. Beim Monatszugang zusätzlich noch per Lastschriftverfahren.
Was ist PayPal?
PayPal ist ein Online-Bezahlsystem. Dabei legt der Nutzer ein virtuelles Konto an, das über seine E-Mailadresse verifiziert wird. Online oder mobile anfallende Ein- und Auszahlungen können über dieses virtuelle Konto abgewickelt werden. Hier erfahren Sie mehr.
Sind meine persönlichen Daten bei Ihnen sicher?
Der Zeitungsverlag Aachen GmbH ist der Schutz ihrer personenbezogenen Daten sehr wichtig. Durch technische und organisatorische Maßnahmen wird sichergestellt, dass die Vorschriften über den Datenschutz beachtet werden. Weitere Informationen finden Sie hier unter Datenschutzbestimmungen. Wir versichern Ihnen, keine Daten an Dritte weiterzugeben.
Muss ich mich bei jedem Besuch neu anmelden?
Sie müssen sich nicht jedes Mal neu anmelden. In ihrem Login-Bereich gibt es die Möglichkeit einen Haken im Feld „Anmeldung merken“ zu setzen. Dies funktioniert über Cookies, die in Ihrem Browser gespeichert werden und einmalig in den Browsereinstellung aktiviert werden müssen.