Bildungs- und Teilhabepaket nutzen
Aktuell könnten beispielsweise Leistungen aus dem Schulbedarfspaket beantragt werden: Jeweils zum 1. Februar des Jahres werden 30 Euro pro Schulkind gewährt, zum 1. August 70 Euro. Anschaffungen wie Schulranzen, Sportzeug und Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien sollen erleichtert werden.
Weitere Leistungen des BuT-Pakets werden auf Antrag gewährt für: (Schul-)Ausflüge und mehrtägige (Klassen-)Fahrten, Lernförderung (Nachhilfeunterricht), Mittagessen (in Kindertageseinrichtungen, Horten und Schulen), Vereins-, Kultur- und Freizeitangebote und in Ausnahmefällen für Schülerbeförderungskosten.
Anspruchsberechtigt sind Eltern beziehungsweise Kinder, die SGB-II-Leistungen („Hartz IV“), Sozialhilfe, Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen. Auch Eltern, deren Kinder aufgrund eigenen Einkommens aus der Bedarfsgemeinschaft herausfallen, sind antragsberechtigt. Bei Arbeitslosengeld-II- oder Sozialgeld-Beziehern ist das Jobcenter auch für die BuT-Leistungen der Ansprechpartner.
Bei Bezug von Kinderzuschlag, Wohngeld oder Sozialhilfe muss der Antrag beim Sozialamt gestellt werden. In vielen entsprechenden Stellen wie Sportvereinen, Musikschulen und Kindertagesstätten können die Anträge auch direkt gestellt werden.
Antragsvordrucke können in diversen Sprachen von der Seite der Kreisverwaltung Düren unter www.kreis-dueren.de. heruntergeladen werden. Weitere Infos gibt es im Jobcenter und beim Sozialamt.